Rücktrittsversicherung
Seminar-Rücktrittsversicherung
Als einziger Seminaranbieter bietet fbz allen Mitgliedern aus Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (SBV) sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) für den Fall der Fälle einen ganz besonderen Service:
In Kooperation mit der Hanse- Merkur-Versicherung bieten wir an, bei der Seminaranmeldung eine Seminar-Rücktrittsversicherung für 95,- € pro Person und Seminar abzuschließen. So können Sie sich Probleme ersparen, wenn Sie kurzfristig keine/n ErsatzteilnehmerIn für das gebuchte Seminar finden sollten.
Leistungen der Versicherung
- fbz übernimmt für Sie bei der Seminar-Anmeldung die sofortige Abrechnung mit der Hanse-Merkur Versicherung.
- Unsere Seminar-Rücktrittsversicherung ist inhaltlich mit der Seminar-Rücktrittsversicherung der Hanse-Merkur Versicherung identisch.
- Der Betrag wird dem Arbeitgeber zusammen mit Seminargebühr und Tagungspauschale in Rechnung gestellt.
- Als Seminarteilnehmer sind Sie bis zur Höhe des Gesamtpreises versichert. Kein Selbstbehalt, außer bei
ambulanten Behandlungen: hier beträgt der Selbstbehalt 20%. - Der in Rechnung gestellte Gesamtpreis setzt sich aus der Seminargebühr, der Tagungspauschale, der Rücktrittsversicherung und der Mehrwertsteuer zusammen. Die Rücktrittsversicherung ist von allen Stornofristen ausgenommen; sie ist zzgl. MwSt. also in jedem Fall zu zahlen.
- Der Versicherungsvertrag kommt zwischen der versicherten Person/ Firma und der Hanse-Merkur Versicherung zustande. Falls die Versicherung in Anspruch genommen wird, erfolgt die Abrechnung zwischen der versicherten Person/ Firma und der Hanse-Merkur Versicherung. fbz ist reiner Vermittler und schließt die Versicherung für Sie als Service ab.
- Die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen erfahren Sie auf der Internet-Seite der Hanse-Merkur Versicherung.
Die abgeschlossene Versicherung beinhaltet folgenden Versicherungsschutz u.a. bei
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung oder Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
- unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Weitere Informationen und die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen erhalten Sie auf der Website der Hanse-Merkur-Versicherung.
Kontakt
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